Portrait: Karoline Linnert

Einladung

Welche Rohdaten soll Bremen pro-aktiv bereitstellen?

Das 2006 verabschiedete Bremische Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) sieht neben dem Einzelantrag für den Zugang zu amtlichen Informationen auch eine pro-aktive Veröffentlichungspflicht für eine Reihe von Dokumenten sowie deren Meldung an ein zentrales Informationsregister vor. Dieses wurde 2008 eingerichtet und umfasst zurzeit rund 25.000 Dokumente. Darüber hinaus veröffentlichen fast alle Behörden weitere Informationen auf ihren Webseiten. Wir arbeiten daran, dass auch diese Dokumente zentral registriert werden, indem wir den Registrierungsvorgang weiter vereinfachen.

In den Bremer Empfehlungen zu Open Government Data vom Februar 2012 habe ich mich dafür ausgesprochen, diese pro-aktive Veröffentlichungspflicht auch auf Rohdaten auszudehnen. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat dies in einer Mitteilung an die Bremische Bürgerschaft im Juni 2012 bestätigt und konkretisiert.

Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass nicht alle Daten ohne Personenbeug umgehend pro-aktiv zur Weiterverarbeitung bereitgestellt werden können. Gerade erst hat ein Gutachten des Instituts für Informationsmanagement Bremen zur Umsetzung der Veröffentlichungspflichten gezeigt, dass hierzu geregelte Redaktionsprozesse mit entsprechendem Personaleinsatz erforderlich sind. Angesichts des hohen Aufwands, der mit der Bereitstellung von Offenen Daten verbundenen ist, haben wir ein bundesweit bislang einmaliges Verfahren umgesetzt, um Nachfragen entsprechen zu können: Auf www.daten.bremen.de können Datensätze angefordert werden. Die Bearbeitung dieser Anfragen wird nachfolgend durch Ampelsymbole transparent gemacht.

Dieses bewährte Verfahren wollen wir nun mit einer gezielten pro-aktiven Bereitstellung Offener Daten flankieren. Wir wollen vor allem jene Daten bereitstellen, von denen ein Beitrag zur Verbesserung von Transparenz von Politik und Verwaltung in Bremen zu erwarten ist. Welche Daten dies sind, können nur die Organisationen, Initiativen und Personen sagen, die sie verwenden würden, um zu mehr Transparenz beizutragen.

Wir wollen also vom Zählen der Datensätze zu einer qualitativen Bestimmung ihrer Relevanz kommen und uns der bisher vernachlässigten Nachfrageseite von Open Government zuwenden. Daher habe ich das Institut für Informationsmanagement Bremen mit der Durchführung einer entsprechenden Konsultation beauftragt. In einem zweistufigen Online-Verfahren soll zunächst geklärt werden, wer welche Rohdaten auf welche Weise zur Verbesserung von Transparenz nachfragen und nutzen würde. In einer zweiten Runde sollen dann innerhalb dieser Kandidatenliste durch eine Online-Abstimmung Prioritäten ermittelt werden.

Den genauen Ablauf finden Sie hier.

Ich lade Sie herzlich ein, sich in den kommenden vier Wochen bis zum 6. April an dieser Konsultation zu beteiligen und dazu beizutragen, dass wir mit den verfügbaren Mitteln einen möglichst großen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Transparenz von Politik und Verwaltung in Bremen leisten können.

Karoline Linnert

Senatorin für Finanzen