Hintergrundinformationen - Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen für das Hohe Feld


Bebauungsplan Nr. 7

Die zwischen dem Wendeplatz der Planstraße A6 und der Hauptstraße ausgewiesene Fläche für Gemeinschaftsgaragen wird den vier nördlich davon gelegenen Parzellen, die für die Errichtung von zweigeschossigen Hausgruppen vorgesehen sind, zugeordnet.

Nördlich des Wendeplatzes der Planstraße A wurde eine Fläche für Gemeinschaftsgaragen ausgewiesen und dem östlich davon gelegenen, für zweigeschossige Bebauung mit Hausgruppen vorgesehenen Grundstück, sowie der nördlich gelegenen Fläche, die für die Bebauung mit einem Gartenhofhaus vorgesehen ist, zugeordnet.

Die für Gemeinschaftsgaragen festgesetzten Flächen nördlich der Wendeplätze der Planstraßen A1, A2, A3 und A4 sind jeweils für die westlich davon gelegenen, für eingeschossige Hausgruppenbebauung ausgewiesenen Grundstücke, vorgesehen.

Östlich des Wendeplatzes der Planstraße A wurde eine Garagenfläche für das zurückliegende, nur über den nicht befahrbaren Wohnweg zu erreichende, Grundstück ausgewiesen.

Bebauungsplan Nr. 7 A

Die westlich des Wendeplatzes an der Planstraße B gelegene Fläche für Gemeinschaftsgaragen wird den nördlich des Wendeplatzes an der Planbereichsgrenze liegenden und für geschlossene Bauweise ausgewiesenen Flächen zugeordnet.

Bebauungsplan Nr. 7 B

Die westlich des Wendeplatzes an der Planstraße C1 ausgewiesene Fläche für Garagen ist für die westlich und südlich davon, zum Teil im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 gelegenen für Gartenhofbebauung geplanten Grundstücke vorgesehen.

Die auf der Südseite der Planstraße C ausgewiesene Fläche für Garagen wurde den südlich und östlich ausschließenden, für die Bebauung mit Gartenhofhäusern ausgewiesenen Grundstücksflächen zugeordnet.

Außerdem sollen auf dieser Garagenfläche die Garagen für die 3 nicht direkt von der Planstraße C zu erreichenden und für die Bebauung mit freistehenden Häusern vorgesehenen Grundstücksflächen errichtet werden.

Für die westlich der Planstraße C1 für zweigeschossige Hausgruppenbebauung ausgewiesene Fläche sind in der vorgenannten Garagenfläche 2 Garagenplätze vorzusehen.

An der westlichen Fahrbahn der Wendeschleife der Planstraße C wurde eine Fläche für Garagen ausgewiesen und den westlich und südlich davon für die Bebauung mit Hausgruppen vorgesehenen Grundstücksflächen zugeordnet.

Die Garagenfläche für die im Nordwesten des Planbereichs vorgesehene Bebauung mit Gartenhofhäusern wurde westlich dieser Grundstücksfläche an der Planstraße C ausgewiesen.

Bebauungsplan Nr. 7 C

An der westlichen Spielfeldgrenze des Bolzplatzes ist eine Lärmschutzwand in Höhe von mindestens 3 m zu errichten.

Hinweis:

Dies ist eine Abschrift der gültigen Bebauungspläne 7, 7 a bis 7 c der Gemeinde Wennigsen (Deister). Auf nachrichtliche Fehler erfolgt keine Gewähr. Die gültigen textlichen Festsetzungen sind den Originaldokumenten zu entnehmen.