Hintergrundinformationen - Bolzplatz Vogelkamp rechtliche Situation

Im rechtsverbindlich im Jahr 1977 aufgestellten B-Plan Nr. 7B, Hohes Feld, OS Wennigsen, wurde ein Spielplatz ausgewiesen, in dessen bauliche Gestaltung ein Bolzplatz integriert wurde. Da dies nicht den Rechtsvorschriften entsprach, wurde 1987 der Bebauungsplan für diesen Bereich geändert. Im Jahr 1994 stellte die Gemeinde Wennigsen (Deister) beim damaligen Landkreis Hannover als Baugenehmigungsbehörde einen Bauantrag, der unter Auflagen erteilt worden ist. Gegen diesen klagte ein Anwohner beim Verwaltungsgericht Hannover bzw. im Berufungsverfahren beim OVG Lüneburg. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) war beigeladen. Das OVG wies die Berufungsklage mit Urteil vom 25.03.1996 ab (Az: 6 L 5539 / 94). Es verwies jedoch auf die, in der Baugenehmigung der Gemeinde Wennigsen (Deister) gemachten Auflagen.

Folgende Angaben bzw. Auflagen finden sich im Urteil wieder und wären bei einer erneuten Beantragung der Baugenehmigung zu beachten:

  • Der Bolzplatz darf nicht in der Zeit von 19:00 bis 7:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr betrieben werden.
  • Die Benutzung ist für Kinder bis 12 Jahren erlaubt.
  • Eine Lärmschutzeinrichtung in Höhe von 4,50 m ist zu errichten.
  • Eine Platzüberspannung mittels eines Netzes hat zu erfolgen.
  • Die Herstellung einer Ballfangumfriedung mittels Spangengitterzaun oder mit nach giebigen Seilen aus Hanf oder Kunststoff hat zu erfolgen.
  • Die Bolzplatzgröße wird mit 14 x 20 m festgesetzt.

Der Bolzplatz ist seit Beginn des Rechtsstreites gesperrt. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Wennigsen (Deister) ist ein Teil der Auflagen damals noch nicht umgesetzt worden. Die derzeitige Größe der Umzäunung des vorhandenen Bolzplatzes beträgt 27 m x 16 m. Aufgrund der im Urteil angesprochenen Dimensionierung muss die neue Vermaßung 20 m x 14 m betragen.

Der im Urteil erwähnte Spangengitterzaun ist bei allen lokalen Zaunanbietern auf Nachfrage nicht bekannt. Es wurde auf Stabmatten mit zusätzlicher Schallisolierung verwiesen. Die Anbieter dieser Zäune verweisen mittels schalltechnischer Untersuchungen die lärmmindernde Bauweise ihrer Produkte nach.

Die in der Anlage befindliche Kostenschätzung berücksichtigt die Einzäunung des Bolzplatzes, das platzüberspannende Ballfangnetz, die Erneuerung des Spielfeldes sowie die Herrichtung des Randbereiches, die notwendige Lärmschutzwand Richtung Westen sowie Kosten für den Bauantrag bzw. die baurechtliche Genehmigung.

Die Kostenschätzung ergibt Gesamtkosten von rd. 53.000,-- €. Vergleichswerte aus Bredenbeck liegen vor.

Politisch ist bereits diskutiert worden, am Vogelkamp einen Generationenspielplatz zu errichten. Sollte die bisherige Bolzplatzfläche dazu genutzt werden, wäre jedoch eine Änderung oder Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nötig, da durch die 1. Änderung dort ausdrücklich Bolzplatz festgelegt wurde.